Raumordnungsverfahren beim RP Kassel hat am 21.02.22 begonnen
Das RP prüft im Raumordnungsverfahren (ROV), ob die von der DB beantragte Streckenvariante 4B am nördlichen und östlichen Stadtrand den Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Dazu gehört auch eine sog. „Umweltverträglichkeitsprüfung“. Dort wird zum Beispiel geprüft, wie sich die beantragte Streckenführung im Hinblick auf die zu erwartende Lärmbelastung auf die Gesundheit der Menschen auswirkt. Aber auch mögliche Folgen für „Schutzgüter“ wie Landschaft, Wasser, Klima und Luft usw. gehören zu dieser Prüfung. Das RP untersucht auch, ob es zumutbare Alternativen gibt, mit denen der Zweck des Vorhabens auch erreicht werden kann, bei denen die Auswirkungen für unsere Region aber weniger nachteilig wären (Alternativenprüfung).
Bis zum 04.04.2022 liegen die dafür von der DB Netz AG eingereichten Unterlagen zur Stellungnahme öffentlich aus. Sie können von jedermann beim RP oder der Stadt Vellmar eingesehen werden (Einzelheiten dazu in der Öffentlichen Bekanntmachung der Stadt). Die Unterlagen stehen während des Offenlegungszeitraums aber auch digital auf der Homepage des RP unter www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „Im Blickpunkt“ zur Verfügung.
Bei der Planung für die Kurve Kassel sind nach wie vor viele Fragen offen. Es lohnt sich, in die Unterlagen für das ROV einmal genauer hinein zu sehen. Dann stellt man fest, dass die Variante 4B beim Schutzgut „Luft/Klima“ die schlechteste aller geprüften Varianten ist. Die DB selbst bezeichnete sie insoweit als „sehr ungünstig“, weil sie klimatisch wirksame Bereiche in Anspruch nimmt. Die Gleisstrecke durchschneidet Frischluftentstehungsgebiete in Niedervellmar und bildet mit der riesigen Eisenbahnbrücke eine Barriere in den dortigen Kaltluftabflussbahnen. Die Kurve Kassel wird damit gerechtfertigt, dass sie dem Klimaschutz durch Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene dienen soll. Zählt dann der Klimaschutz für die Menschen vor Ort nicht mehr? Die BI fordert hier ein Klimaschutzgutachten, dass die DB bisher nicht vorgelegt hat.
Die BI ruft die Bürger*innen in Vellmar auf, sich mit Stellungnahmen aktiv am ROV zu beteiligen. Alle eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken, die bis zum 04.04. beim RP schriftlich oder online eingehen, werden geprüft und vom RP in seine abschließende Beurteilung des Vorhabens einbezogen. Diese wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Umgang mit den im ROV vorgebrachten Stellungnahmen. Erst danach findet das Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt statt, in dem über die Baugenehmigung für die Variante 4B entschieden wird. Die wirkliche Bürgerbeteiligung beim Projekt beginnt erst jetzt. Jetzt geht es nicht mehr nur um die Sicht der DB. Jetzt wird sich das RP mit den Einwänden und Bedenken der Bürger*innen befassen.